Verordnungen
Alle Kinder, die Heilmittelverordnungen (Ergotherapie/ Logopädie) und/oder Rezepte erhalten, müssen mindestens einmal im Quartal der Verordnung dem Arzt vorgestellt werden. Ansonsten ist es nicht möglich Verordnungen auszustellen.
BTM-Rezepte (z.B. für Ritalin oder Medikinet etc.) dürfen grundsätzlich nicht mit der Post versendet werden, sondern müssen durch die Eltern der Patienten abgeholt werden. Bitte rufen Sie in jedem Fall vorher an.